Die Praxis schließt vom 22.3. - 30.4. Wir machen Urlaub und renovieren.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ab dem 4.4. unter  07135 931510.
Ab dem 2.5. sind wir wieder ganz normal für Sie da.
 
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Aktuelles

Praxisurlaub und Renovierung | Praxis

Vom 22.03. bis 03.04.2024 ist die Praxis geschlossen. Ab 04.04.- 30.04. wegen Renovierung der Praxisräume reduzierte Sprechzeiten. [mehr]

Fahrerlaubnis-Untersuchung

Für folgende Fahrerlaubnisse ist zusätzlich zum Sehtest (Führerscheingutachten vom Augenarzt) eine Bescheinigung über eine verkehrsmedizinische Untersuchung vorzulegen:

  • Erteilung oder Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen C, CE und C1E (LKW)
  • Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E (Omnibus) bei Bewerbern < 50. Lebensjahr
  • Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern < 60. Lebensjahr

Die zur Erteilung der Bescheinigung erforderliche Untersuchung kann durch Ihren Hausarzt erfolgen.

Anmerkung

In folgenden Fällen ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen:

  • Erteilung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,
  • Erteilung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Diese Gutachten müssen von einem Facharzt für Arbeitsmedizin (oder Betriebsmediziner) oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgestellt werden (gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).